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Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag für Unternehmen


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CDU, CSU und SPD planen umfassende steuerliche Reformen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts, Förderung von Investitionen und zur Digitalisierung von Verwaltung und Wirtschaft. Die wichtigsten Punkte:
Unternehmenssteuern
Investitions-Booster: Degressive Abschreibung (30 %) für Ausrüstungsinvestitionen 2025–2027.
Körperschaftsteuer: Ab 2028 schrittweise Senkung von 15 % auf 10 % (1 %-Punkt pro Jahr).
Begünstigungen für Personengesellschaften (z. B. § 1a KStG, § 34a EStG) werden verbessert.
Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
Selbstveranlagung für Körperschaften und Personengesellschaften geplant.
Gewerbesteuer:
Mindesthebesatz soll auf 280 % steigen.
Maßnahmen gegen Scheinsitzverlagerungen.
Prüfung: Körperschaftsteuerpflicht für neue Unternehmen unabhängig von Rechtsform ab 2027.
Der Vertrag zielt auf Wachstum, Entlastung, Modernisierung und Digitalisierung. Viele Vorhaben bedürfen noch der gesetzlichen Umsetzung, geben aber klare Impulse für eine wirtschaftsfreundlichere und digitalere Zukunft.

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