Netzwerk für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Aktuelles

Mandatum Bavariae GbR

Wissenswertes beim Ausschlagen einer Erbschaft


Copyright: https://de.123rf.com/profile_macgyverhh

Bevor man eine Erbschaft ausschlägt, sollte man sich genauestens über den Bestand des Nachlasses und die einzelnen Nachlassgegenstände informieren. Die nachträgliche Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung wegen eines Irrtums über den Wert einzelner Nachlassgegenstände ist grundsätzlich nicht möglich. Nur bei einer irrigen Vorstellung über den Bestand des Nachlasses kann die Ausschlagungserklärung angefochten werden.

Mandatum Bavariae GbR

Ähnliche Artikel


Netzwerk für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Als Unternehmer:in stellen Sie sich steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Fragen – wir haben den idealen Ansprechpartner für Sie. Nennen Sie uns Ihr Anliegen
und wir vermitteln Sie zu dem passenden Experten.