
Aktuelles
Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge für die Zeit ab März 2022

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass seit März 2022 keine ernsthaften Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen bestehen. Grund dafür ist der deutliche Zinsanstieg infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine, wodurch die vorherige Niedrigzinsphase beendet wurde. Säumniszuschläge in Höhe von 1 % pro Monat (12 % jährlich) nach § 240 AO gelten seitdem nicht mehr als realitätsfremd.
Im konkreten Fall hatte ein Finanzamt Säumniszuschläge von März bis Dezember 2022 erhoben. Das Finanzgericht hatte zunächst zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, da frühere BFH-Senate Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert hatten. Der BFH entschied nun anders: Ab März 2022 seien solche Zweifel nicht mehr gerechtfertigt.
Trotzdem hatte das Finanzamt mit seiner Beschwerde keinen Erfolg, weil es selbst die Aussetzung der Vollziehung (AdV) ab Fälligkeit unter der Bedingung einer Sicherheitsleistung zugesagt hatte – eine Bedingung, die die Antragstellerin später erfüllte. Dadurch entfielen die Säumniszuschläge rückwirkend, weil durch die Aussetzung der Beiträge keine verspätete Zahlung eingetreten ist.
Quelle: BFH, Beschluss v. 21.3.2025, X B 21/25 (AdV); 10.4.2025
Ähnliche Artikel
- Unverhältnismäßige Nachforderung von Künstlersozialabgaben
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasing
- Corona-Maßnahmen können zum Erlass von Zinsen führen
- Keine Identität zwischen einer Erbengemeinschaft und einer aus den Miterben gebildeten GbR
- Besteuerung der Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer
- Nicht abziehbare Repräsentationsaufwendungen
- Betriebsausgabenpauschale
- Bildung von Rückstellungen für zukünftige Bonuszahlungen
- Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen
- Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung

Als Unternehmer:in stellen Sie sich steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Fragen – wir haben den idealen Ansprechpartner für Sie. Nennen Sie uns Ihr Anliegen
und wir vermitteln Sie zu dem passenden Experten.