Netzwerk für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Aktuelles

Mandatum Bavariae GbR

Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach der Immobilienwertverordnung


Copyright: https://de.123rf.com/profile_snowing

Das FG Münster hat entschieden, dass vom Steuerpflichtigen eingeholte Wertgutachten, in denen die Restnutzungsdauern von Mietobjekten nach der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) berechnet werden, für die Ermittlung der AfA herangezogen werden können.
Das Verfahren der Gebäudesachwertermittlung nach der ImmoWertV (§§ 21 ff. i. V. m. § 6 Abs. 6 ImmoWertV) zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude unter Berücksichtigung von Modernisierungen ist im Wesentlichen nicht darauf gerichtet, die tatsächliche Nutzungsdauer i. S. von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln, aber das Verfahren kann geeignet sein, eine Schätzungsgrundlage zu bilden.
Quelle: FG Münster, Urteile v. 14.2.2023

Mandatum Bavariae GbR

Ähnliche Artikel


Netzwerk für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Als Unternehmer:in stellen Sie sich steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Fragen – wir haben den idealen Ansprechpartner für Sie. Nennen Sie uns Ihr Anliegen
und wir vermitteln Sie zu dem passenden Experten.