Aktuelles
Anzeige über die Erwerbstätigkeit von Photovoltaikanlagenbetreibern
Grundsätzlich sind Betreiber von Photovoltaikanlagen, auch im Falle einer Steuerbefreiung, zur Anzeige der Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebstätte und zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet (§ 138 Abs.1 und 1b AO). Das BFH-Schreiben dazu finden Sie unter: https://www.tinyurl.com/mtf3bt2c
Ähnliche Artikel
- Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien
- Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine
- Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften
- FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“
- Gesetzesänderungen und neue Regelungen zum 1. Juli 2023
- Gastronomie 2024: Kein ermäßigter Steuersatz
- Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2024 auf 69.300 EUR
- Aufbewahrungsfristen – Diese Unterlagen können 2024 vernichtet werden
- Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich
Als Unternehmer:in stellen Sie sich steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Fragen – wir haben den idealen Ansprechpartner für Sie. Nennen Sie uns Ihr Anliegen
und wir vermitteln Sie zu dem passenden Experten.