Aktuelles
Gastronomie 2024: Kein ermäßigter Steuersatz
Im Finanzausschuss haben die Ampel-Fraktionen einen Antrag für die Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 % in der Gastronomie über das laufende Jahre 2023 hinaus abgelehnt.
Zu den entsprechenden Hintergründen lesen Sie hier: https://www.tinyurl.com/5n9xbmvd
Ähnliche Artikel
- Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien
- Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine
- Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften
- Anzeige über die Erwerbstätigkeit von Photovoltaikanlagenbetreibern
- FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“
- Gesetzesänderungen und neue Regelungen zum 1. Juli 2023
- Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2024 auf 69.300 EUR
- Aufbewahrungsfristen – Diese Unterlagen können 2024 vernichtet werden
- Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich
Als Unternehmer:in stellen Sie sich steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Fragen – wir haben den idealen Ansprechpartner für Sie. Nennen Sie uns Ihr Anliegen
und wir vermitteln Sie zu dem passenden Experten.