Aktuelles
Inflationsausgleichsprämie: Steuerbefreiung soll nicht für dauerhafte Lohnerhöhungen gelten
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine FAQ zur Inflationsausgleichsprämie erneut ergänzt.
Neu hinzu gekommen ist die Frage: Gilt die Steuerbefreiung auch für dauerhafte Lohnerhöhungen?
Das Bundesfinanzministerium hat das verneint. Die Steuerbefreiung soll auf dauerhafte Lohnerhöhungen keine Anwendung finden. Der Sinn und Zweck der Regelung bestehe darin, Sonderleistungen zu begünstigen.
Quelle: BMF
Ähnliche Artikel
- Unverhältnismäßige Nachforderung von Künstlersozialabgaben
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasing
- Corona-Maßnahmen können zum Erlass von Zinsen führen
- Keine Identität zwischen einer Erbengemeinschaft und einer aus den Miterben gebildeten GbR
- Besteuerung der Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer
- Nicht abziehbare Repräsentationsaufwendungen
- Betriebsausgabenpauschale
- Bildung von Rückstellungen für zukünftige Bonuszahlungen
- Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen
- Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
Als Unternehmer:in stellen Sie sich steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Fragen – wir haben den idealen Ansprechpartner für Sie. Nennen Sie uns Ihr Anliegen
und wir vermitteln Sie zu dem passenden Experten.