Netzwerk für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Aktuelles

Mandatum Bavariae GbR

Bemessung der Nutzungsentschädigung


Copyright: https://de.123rf.com/profile_snowing

Wird in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung von dem zur Räumung verpflichteten Voreigentümer genutzt, sind mitgenutzte Kellerflächen werterhöhend bei der Bestimmung des an den neuen Eigentümer zu zahlenden Nutzungsersatzes zu berücksichtigen. Die Regelungen der Wohnflächenverordnung, die Kellerräume von der Wohnflächenberechnung ausnehmen, sind im Verhältnis des neuen Eigentümers gegenüber dem unberechtigten nutzenden Voreigentümer nicht maßgeblich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies mit der Entscheidung die Berufung des beklagten Voreigentümers zurück.
Quelle: OLG Frankfurt, Urteil v. 19.9.2023, 9 U 36/21

Mandatum Bavariae GbR

Ähnliche Artikel


Netzwerk für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Als Unternehmer:in stellen Sie sich steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Fragen – wir haben den idealen Ansprechpartner für Sie. Nennen Sie uns Ihr Anliegen
und wir vermitteln Sie zu dem passenden Experten.