Aktuelles
Finanzcheck zum Jahresende
Vor dem 31. Dezember 2023 sollten Sparer und Anleger mit mehreren Bankverbindungen ihre Freistellungsaufträge überprüfen. Es ist festzustellen, ob die von der Steuerabzugsfreiheit betroffenen Beträge noch optimal auf Konten und Depots verteilt sind oder ob ein Auftrag vielleicht reduziert werden kann, während der andere erhöht werden sollte, damit keine Steuern abgezogen werden. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.000 EUR pro Person und Jahr könnte neu aufgeteilt werden, bevor im neuen Jahr die ersten Kapitalerträge gutgeschrieben werden.
Weiterhin sollten Sie checken, ob Sie Sondertilgungen vornehmen können. Das sind zusätzliche Rückzahlungen auf Kredite, die über die regulären Raten hinausgehen. Sondertilgungen sind besonders wirksam bei langfristigen, hohen Krediten wie Immobilien- oder Autokrediten.
Ähnliche Artikel
- Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen
- Zuflusszeitpunkt bei Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag
- Verwahrentgelt für Girokonto
- Verlustrisiko bei ETFs verringern
- Wie lange müssen Privatpersonen Kontoauszüge aufbewahren?
- Lebensversicherung muss an Kundin umfassende Rückzahlung leisten
- Rürup-Rente: Steuervorteile sichern
- Vorabpauschale auf Investmentfonds
- Zinsrückgang bei Festgeld
- Rentenvertrag zur Tilgung geerbter Schulden
Als Unternehmer:in stellen Sie sich steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Fragen – wir haben den idealen Ansprechpartner für Sie. Nennen Sie uns Ihr Anliegen
und wir vermitteln Sie zu dem passenden Experten.