Netzwerk für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Aktuelles

Mandatum Bavariae GbR

Gesellschafterversammlungen auch virtuell möglich


Copyright: unbekannt

Die Digitalisierungsrichtline – § 48 Abs. 1 Satz 2 GmbHG – sieht auch die Möglichkeit vor Gesellschafterversammlungen virtuell abzuhalten, wenn nicht individuelle Satzungsregeln dagegen sprechen. Um einen strukturierten Versammlungsverlauf bei virtueller Durchführung zu gewährleisten und Rechtsstreitigkeiten weitestgehend zu vermeiden, sind dennoch ausdifferenzierte Satzungsregelungen dringend anzuraten.
Jeder Gesellschafter muss dabei seine Gesellschafterrechte vollumfänglich ausüben können: Teilnahme-, Rede-, Frage- und Stimmrecht, sowie der Informationsaustausch, die Führung von Diskussionen und eine gemeinsame Meinungsbildung müssen möglich und sichergestellt sein.
Quellen: PM BMJ und Haufe

Mandatum Bavariae GbR

Ähnliche Artikel


Netzwerk für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Als Unternehmer:in stellen Sie sich steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Fragen – wir haben den idealen Ansprechpartner für Sie. Nennen Sie uns Ihr Anliegen
und wir vermitteln Sie zu dem passenden Experten.