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Mandatum Bavariae GbR

Reform der GbR


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Die GbR wird durch geplante Änderungen als Außengesellschaft zum 1. Januar 2024 grundlegend neu konzipiert.
Die Einführung eines Gesellschaftsregisters will für die rechtsfähige Außengesellschaft Publizität und Transparenz schaffen. Insbesondere für eine GbR mit vielen Gesellschaftern führt dies zu Vereinfachungen, da nicht bei jedem Gesellschafterwechsel die einzelnen Register geändert werden müssen.
Die Änderungen sehen zudem vor, dass das Vermögen künftig nicht mehr den Gesellschaftern, sondern der Gesellschaft selbst zugeordnet sein soll.
Außerdem führen Tod oder Kündigung eines Gesellschafters nur zu dessen Ausscheiden, nicht aber zur Auflösung der Gesellschaft. Die bisherige enge persönliche Bindung der Gesellschafter wird dadurch aufgeweicht. Quelle: https://www.ihk.de/meo/recht-und-steuern/

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