Aktuelles
Abzugsfähige Umzugskosten bei beruflich veranlasstem Wohnsitzwechsel
Die Finanzverwaltung hat die Umzugskostenpauschalen nach dem Bundesumzugskostengesetz ab dem 1. März 2024 veröffentlicht. Danach können z. B. sonstige Umzugsauslagen ohne Nachweise für den Umziehenden mit 964 EUR statt bisher 886 EUR angesetzt werden.
Für jede andere Person steigt die Pauschale von bisher 590 EUR auf 643 EUR.
Ähnliche Artikel
- Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt
- Arbeitgeber fordert Fortbildungskosten nach Kündigung zurück
- Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Vereine
- BFH: Keine Erbschaftsteuer bei Erwerb durch ausländisches Vermächtnis
- Veräußerung der Haushälfte nach Ehescheidung
- Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Schätzung bei fehlenden Gewinnermittlungen bzw. fehlenden Einzelaufzeichnungen
- Erbfallkostenpauschale auch für Nacherben
- Haushaltszugehörigkeit als Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten
- Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen durch Mieter
Als Unternehmer:in stellen Sie sich steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Fragen – wir haben den idealen Ansprechpartner für Sie. Nennen Sie uns Ihr Anliegen
und wir vermitteln Sie zu dem passenden Experten.