Netzwerk für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Aktuelles

Mandatum Bavariae GbR

Feststellung der Ausgangslohnsumme für Zwecke der Erbschaftsteuer


Copyright: https://de.123rf.com/profile_bankrx

Die Anzahl der Beschäftigten zur Feststellung der Ausgangslohnsumme i.S.d. § 13a Abs. 3 und 4 ErbStG ist zum jeweiligen Stichtag anhand der auf den Lohn- und Gehaltslisten des Betriebes, gezählt nach Köpfen und nicht nach der Zahl der Stellen, zu ermitteln.
Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist ebenfalls Beschäftigter i.S.d. § 13a ErbStG, auch wenn er arbeits- oder sozialrechtlich kein Arbeitnehmer sein sollte, selbst wenn er gleichzeitig Gesellschafter ist. Dies gilt auch für die Person des Erblassers selbst, wenn er vor seinem Tod zu den Beschäftigten des Betriebes gezählt hat.
Das komplette Urteil des FG Münster finden Sie hier: https://www.tinyurl.com/592a8n5t

Mandatum Bavariae GbR

Ähnliche Artikel


Netzwerk für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Als Unternehmer:in stellen Sie sich steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Fragen – wir haben den idealen Ansprechpartner für Sie. Nennen Sie uns Ihr Anliegen
und wir vermitteln Sie zu dem passenden Experten.