Aktuelles
Gelangensbestätigung: Pflichten und Pflichtangaben
Wenn Sie an Unternehmen im EU-Ausland versenden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Wenn Sie die Dokumentationsanforderungen nicht erfüllen, können Sie Ihre Steuerbefreiung verlieren. Ab dem 1. Januar 2020 werden „Abholfälle“ und „Lieferfälle“ unterschiedlich behandelt. Dazu hier unser Lesezeichen mit einem Aufsatz aus dem Haufe-Verlag.
Shortlink: https://www.tinyurl.com/yuasjkd9
Ähnliche Artikel
Als Unternehmer:in stellen Sie sich steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Fragen – wir haben den idealen Ansprechpartner für Sie. Nennen Sie uns Ihr Anliegen
und wir vermitteln Sie zu dem passenden Experten.