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Werbung beim Sponsoring von Fortbildungsveranstaltungen


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Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat klargestellt, dass Sponsoring einer ärztlichen Fortbildungsveranstaltung als Werbemaßnahme eines Pharmaunternehmens als solches kein Hindernis für die Zertifizierung der Fortbildungsveranstaltung ist, solange keine „Unlauterbarkeit“ vorliegt.
Geklagt hatte ein pharmazeutisches Unternehmen, welches eine Vielzahl von Arzneimitteln unter seinem Namen in Deutschland in den Verkehr bringt. Außerdem unterstützt oder führt es selbst ärztliche Fortbildungsveranstaltungen und Kongresse durch. Mit der Klage begehrt das Unternehmen die Anerkennung einer von ihr am 26. Juni 2019 durchgeführten Fortbildungsveranstaltung. Die zuständige Ärztekammer hatte die Punkteanerkennung abgelehnt.
Das Gericht sah keine wirtschaftliche Einflussnahme des Unternehmens und verurteile die Ärztekammer auf Anerkennung der Fortbildungspunkte. Als Werbung war auf den Seminarunterlagen lediglich das Firmenlogo des Unternehmens angebracht. Die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung war zudem für die teilnehmenden Ärzte kostenlos.
Quelle: VG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2021 – 7 K 4976/19

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