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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen


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Für kleinere Photovoltaikanlagen ist eine weitgehende steuerliche Entlastung sowohl für die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer mit dem Jahressteuergesetz 2022 vorgesehen.
Wenn man eine Photovoltaikanlage betreibt, erzielt man damit grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Gewinnermittlung erfolgt mittels Einnahmen-Überschussrechnung (Anlage EÜR). Für kleine Photovoltaikanlagen kommt es ab 2022 zur völligen Steuerfreiheit. Die Gewinnermittlung soll für PV-Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 Kilowatt (peak) sowohl für Einfamilienhäusern einschließlich Nebengebäuden oder Gewerbeimmobilien wegfallen. Dies gilt bereits rückwirkend für das Steuerjahr 2022 und sowohl für Bestandsanlagen als auch neue Anlagen.
Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, kann zukünftig auch auf den Vorsteuerabzug und die damit verbundenen Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen verzichtet werden, wenn von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird. Dabei gilt zu beachten, dass die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen insgesamt nicht mehr als 22.000 EUR pro Jahr betragen dürfen, da ansonsten ab dem Folgejahr in aller Regel automatisch die Regelbesteuerung gilt.
Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen
Wenn die Leistungsgrenzen eingehalten werden, fällt künftig für die Lieferung und Installation der Solaranlagen keine Umsatzsteuer mehr an. Der Vorsteuerabzug ist somit hinfällig. Auch für weitere wesentliche Komponenten der PV-Anlagen und für die Batteriespeicher, die den mit den Solarmodulen erzeugten Strom vorhalten sollen, gilt der Nullsteuersatz.
Gewerbesteuer
Hier gibt es keine Änderung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022. Grundsätzlich gelten die Gewinne, die mit der Photovoltaik-Anlage erzielt werden, als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, muss in der Regel kein Gewerbe angemeldet werden und auch keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Dies ist aber bundesweit nicht einheitlich geregelt.

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